Eltern und Gremien

Die Mitwirkung an unserer Grundschule ist durch das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) geregelt, das die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Lehrern regelt und die Rechte, Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule beschreibt.

Mitglieder der Schulkonferenz

Das oberste Gremium ist die Schulkonferenz, die sich aus sechs Schulpflegschaftsvertretern, sechs Lehrervertretern und der Schulleitung zusammensetzt.

Vorsitzende: Eva Dorothee Steuer

Stellvertreterin mit beratender Stimmer: Marie Preuß


Mitglieder der Schulpflegschaft

Die Eltern bilden die einzelnen Klassenpflegschaften und wählen zu Beginn eines Schuljahres jeweils zwei Klassenpflegschaftsvorsitzende, die die Interessen der Kinder und Eltern der Klasse in der Schulpflegschaft vertreten. Die Schulpflegschaft besteht somit aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden, deren Vertretern und der Schulleitung. Die Schulpflegschaft wählt die/den Schulpflegschaftsvorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in.