Elternbeiträge:

Der Besuch der OGS ist kostenpflichtig. Elternbeiträge sind sozial gestaffelt und werden nach dem Jahreseinkommen berechnet:

Einkommen in € | Monatlicher Elternbeitrag
bis 12.000,00 € |     0,00 €
bis 24.000,00 € |   21,00 €
bis 36.000,00 € |   37,00 €
bis 48.000,00 € |   64,50 €
bis 60.000,00 € |   93,00 €
bis 72.000,00 € | 120,00 €
bis 84.000,00 € | 142,00 €
über 84.000,01 € | 165,00 €

Für das erste Kind wird der volle Beitrag erhoben, für das zweite Kind wird der halbe Beitrag erhoben. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei.

Die Beiträge werden durch die Widukindstadt Enger eingezogen.

Ein Einkommensnachweis ist bei Vertragsabschluss der Widukindstadt Enger zum Zweck der Einstufung vorzulegen. Wird kein Nachweis vorgelegt, so wird der Höchstbetrag von monatlich 165,00 Euro berechnet.